27. Oktober 2026
Kann ich eine Google-Bewertung löschen lassen?
Ja, in bestimmten Fällen kannst du eine Google-Bewertung löschen lassen. Du kannst jede Bewertung in deinem Google-Profil melden. Laut Google wird sie entfernt, wenn sie gegen die Richtlinien verstösst, etwa bei vulgären Beleidigungen, erfundenen Erfahrungen oder Bewertungen von Mitbewerbern. Lehnt Google ab, kannst du einmal Einspruch einlegen. Eine Bewertung, die dir nicht gefällt, aber sachlich stimmt, sollst du laut Google nicht melden.

Oggi · Gründer · Oggi Web & AI

Ja, in bestimmten Fällen kannst du eine Google-Bewertung löschen lassen. Du kannst jede Bewertung in deinem Google-Profil melden. Laut Google wird sie entfernt, wenn sie gegen die Richtlinien verstösst, etwa bei vulgären Beleidigungen, erfundenen Erfahrungen oder Bewertungen von Mitbewerbern. Lehnt Google ab, kannst du einmal Einspruch einlegen. Eine Bewertung, die dir nicht gefällt, aber sachlich stimmt, sollst du laut Google nicht melden. Bleibt sie stehen, kommen eine rechtliche Meldung bei Google und, nach Schweizer Recht, der Weg über eine Anwältin oder einen Anwalt in Frage.
Vorweg: Ich baue Websites und richte für Kunden Google-Profile ein, ich bin kein Jurist. Dieser Artikel zitiert Google und das Gesetz im Wortlaut und ist keine Rechtsberatung. Stand der Quellen ist der 7. Oktober 2026.
Kurz gesagt:
- Über die Meldung im Profil lassen sich laut Googles Hilfe nur Bewertungen entfernen, die gegen die Richtlinien verstossen.
- Die Reihenfolge: Richtlinie prüfen, melden, öffentlich und ruhig antworten, einige Tage warten, einmal Einspruch einlegen.
- Für den Fall, dass die Bewertung stehen bleibt, zitiere ich Zivilgesetzbuch, Strafgesetzbuch und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Ob eine bestimmte Bewertung dagegen verstösst, klären Strafbehörden und Gerichte.
- Vier Anbieter verlangten am 7. Oktober 2026 auf ihren Websites zwischen CHF 69.- und CHF 399.- pro Bewertung. Drei davon schreiben ausdrücklich, dass am Ende Google entscheidet.
Zwei Begriffe: Google nennt Bewertungen «Rezensionen» und das Google-Profil «Unternehmensprofil». Gemeint ist dasselbe.
01
Welche Google-Bewertungen entfernt Google?
Laut Google werden gemeldete Bewertungen entfernt, die gegen die Richtlinie «Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte» verstossen. In der Hilfe für Inhaber steht: «Sie können jede Rezension melden.» Entfernen lassen sich laut derselben Seite aber nur Bewertungen, die gegen die Richtlinien verstossen.
Die Auswahl in der Tabelle ist meine, der Wortlaut ist der von Google.
| Was die Bewertung enthält | Wortlaut in Googles Richtlinie |
|---|---|
| Eine Erfahrung, die es nicht gab | «Inhalte, die nicht auf realen Erfahrungen beruhen» |
| Einen Angriff der Konkurrenz | «Inhalte über den Ort oder das Unternehmen eines Mitbewerbers zu veröffentlichen, um dem Ruf seines Unternehmens oder Produkts zu schaden» |
| Einen Interessenkonflikt | Zum Beispiel durch «eine aktuelle oder frühere Beschäftigung» |
| Vulgäre Beleidigungen | «Inhalte, die vulgäre Sprache oder Obszönitäten enthalten, mit denen andere Nutzende beleidigt werden sollen oder Kritik verstärkt werden soll» |
| Schwere Vorwürfe ohne Beleg | «Unbelegte Behauptungen bezüglich unethischen Verhaltens oder krimineller Aktivitäten» |
| Falsche Angaben zur Leistung | «Falsche oder irreführende Angaben zur Beschreibung oder zur Qualität eines Produkts oder einer Dienstleistung» |
| Politik oder Privates statt einer Erfahrung | «allgemeine, politische oder soziale Kommentare oder persönliche Belange» |
Was zulässig ist, sagt dieselbe Richtlinie im Abschnitt zu anstössigen Inhalten: «Inhalte, in denen negative Erfahrungen auf respektvolle Art beschrieben werden, sind zulässig.» Und die Hilfe für Inhaber: «Melden Sie keine Rezensionen, die Ihnen nicht gefallen, aber sachlich korrekt sind. Google schlichtet keine Konflikte zwischen Unternehmen und Kunden.»
Nach meiner Lesart zählt der letzte Satz, wenn Aussage gegen Aussage steht. Wie Google prüft, ob eine Angabe falsch ist, habe ich in der Hilfe nicht gefunden.
02
Wie melde ich eine falsche Google-Bewertung?
In dieser Reihenfolge:
- Sichern. Mach einen Screenshot der Bewertung mit Datum und Kontoname und leg deine eigenen Unterlagen dazu. Das ist mein Rat, keine Vorgabe von Google.
- Prüfen. Such in der Tabelle oben die Zeile, gegen die die Bewertung verstösst. Findest du keine, lies die ganze Richtlinie. Passt auch dort nichts, antworte (Schritt 4). Hältst du die Bewertung trotzdem für rechtswidrig, melde sie und lies bei Schritt 7 weiter.
- Melden. Laut Googles Anleitung: Profil aufrufen, «Rezensionen lesen» wählen, neben der Bewertung «Melden» wählen, den Grund angeben, «Bericht senden».
- Antworten. Schreib eine öffentliche Antwort, auch während die Meldung läuft. Zwei Vorlagen stehen unten.
- Warten. Google schreibt: «Die Überprüfung von Rezensionen dauert in der Regel mehrere Tage.»
- Einspruch einlegen, wenn Google ablehnt. Das geht laut Google einmal.
- Rechtlich vorgehen, wenn die Bewertung nach deiner Ansicht gegen das Gesetz verstösst und stehen bleibt.
Wie du das Profil sonst pflegst, steht in der Anleitung Google Unternehmensprofil optimieren.
03
Was passiert nach der Meldung bei Google, und wie lege ich Einspruch ein?
So läuft eine Meldung laut Googles Hilfe ab:
Von der Meldung bis zum Ergebnis
Melden
Im Profil, neben der Bewertung, mit Grund.
Prüfung
Laut Google in der Regel mehrere Tage.
Einspruch
Einmal möglich, wenn Google ablehnt.
Ergebnis
Per E-Mail: entfernt oder bleibt online.
Den Stand deiner Meldung zeigt Googles Tool zum Verwalten von Bewertungen. Solange nichts entschieden ist, heisst er «Entscheidung steht aus».
Zum Einspruch schreibt Google: «Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie einmalig Einspruch einlegen». So geht es laut der Anleitung:
- Öffne das Tool und bestätige die E-Mail-Adresse deines Profils.
- Wähl dein Unternehmen und dann «Status einer zuvor gemeldeten Rezension prüfen und Einspruchsmöglichkeiten anzeigen».
- Wähl unten «Rezensionen, bei denen ein Einspruch möglich ist» und markiere die Bewertung. Google schreibt: «Sie können bis zu zehn Rezensionen auswählen.»
- Wähl «Einspruch einlegen», füll das Formular aus und sende es ab.
Das Ergebnis kommt per E-Mail. Bleibt Google bei seinem Entscheid, gilt: «Falls die Rezension unseren Richtlinien entspricht, bleibt sie online.»
Weil Google von einem einmaligen Einspruch spricht, lohnt sich Sorgfalt. Nenn die Stelle der Richtlinie und leg bei, was du hast. Welche Angaben das Formular verlangt, habe ich in Googles Hilfe nicht gefunden.
04
Wie antworte ich auf eine schlechte Google-Bewertung?
Kurz, sachlich und ohne Angriff. Deine Antwort erscheint öffentlich unter der Bewertung, und der Verfasser wird benachrichtigt. Google schreibt dazu: «Es kann auch sein, dass Kunden ihre Rezension ändern, nachdem sie Ihre Antwort gelesen haben» («Kundenrezensionen verwalten»).
Zwei Sätze aus Googles Tipps für Antworten geben den Rahmen:
- «Geben Sie niemals die privaten Daten des Rezensenten weiter und greifen Sie ihn nicht persönlich an.»
- «Geben Sie Fehler Ihrerseits offen zu. Sie brauchen aber nicht die Verantwortung für Dinge zu übernehmen, die Sie nicht verschuldet haben.»
Für mich folgt daraus: Stell richtig, was deinen Betrieb betrifft. Über den Kunden schreibst du nichts, was nicht schon in seiner Bewertung steht, also keine Beträge, Befunde oder weiteren Einzelheiten. Wer einer Schweigepflicht untersteht, klärt vor jeder öffentlichen Antwort ab, was er sagen darf, auch ob er ein Kundenverhältnis bestätigen darf.
Vorlage 1: Die Bewertung nennt eine falsche Tatsache
Guten Tag [Name aus dem Google-Konto], danke für Ihre Rückmeldung. Dazu eine Richtigstellung zu unserem Betrieb: [ein Satz, zum Beispiel: Für die Anfahrt innerhalb von Liestal verrechnen wir nichts]. Falls etwas anderes nicht gut gelaufen ist, möchte ich es wissen. Sie erreichen mich direkt unter [Telefon oder E-Mail]. [Vorname Name]
Vorlage 2: Du kannst den Kunden nicht zuordnen
Guten Tag [Name aus dem Google-Konto], danke für Ihre Rückmeldung. Ich kann Ihre Schilderung im Moment keinem Vorgang bei uns zuordnen und möchte verstehen, was vorgefallen ist. Bitte melden Sie sich unter [Telefon oder E-Mail], damit ich dem nachgehen kann. [Vorname Name]
Nimm für die Anrede den Namen, der bei der Bewertung steht, nicht den aus deinen Unterlagen. In Vorlage 2 fehlt bewusst der Vorwurf, die Bewertung sei gefälscht. Du weisst es nicht sicher.
Wie du daneben zu neuen Bewertungen kommst, steht in der Anleitung Mehr Google-Bewertungen bekommen.
05
Google-Bewertungen löschen in der Schweiz: Was sagt das Recht?
Drei Gesetze habe ich mir angesehen. Ob eine bestimmte Bewertung dagegen verstösst, kann ich nicht beurteilen. Das klären Strafbehörden und Gerichte.
Zivilgesetzbuch: Schutz der Persönlichkeit. «Wer in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt wird, kann zu seinem Schutz gegen jeden, der an der Verletzung mitwirkt, das Gericht anrufen» (Art. 28 Abs. 1 ZGB). Widerrechtlich ist eine Verletzung, «wenn sie nicht durch Einwilligung des Verletzten, durch ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse oder durch Gesetz gerechtfertigt ist» (Abs. 2). Wer klagt, kann dem Gericht unter anderem beantragen, «eine bestehende Verletzung zu beseitigen» (Art. 28a Abs. 1 Ziff. 2).
Für die Presse fasste das Bundesgericht im Jahr 2000 seine Rechtsprechung so zusammen: «Die Veröffentlichung unwahrer Tatsachen ist demgegenüber an sich widerrechtlich». Als insgesamt unwahr gilt eine Presseäusserung danach nur dann, «wenn sie in wesentlichen Punkten nicht zutrifft» und die betroffene Person in einem falschen Licht zeigt.
Zu Meinungen heisst es dort: «Meinungsäusserungen, Kommentare und Werturteile sind zulässig, sofern sie auf Grund des Sachverhalts, auf den sie sich beziehen, als vertretbar erscheinen.» Und: «Eine pointierte Meinung ist hinzunehmen.» Im selben Abschnitt steht aber auch, dass Werturteile ehrverletzend sein können, wenn sie «von der Form her eine unnötige Herabsetzung bedeuten» (BGE 126 III 305, E. 4b). Der Entscheid betraf die Presse, keine Kundenbewertung.
Strafgesetzbuch: Ehrverletzung. Das StGB nennt drei Tatbestände:
- Üble Nachrede (Art. 173): Wer jemanden «bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt», «wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bestraft». Beweist der Beschuldigte, dass seine Äusserung «der Wahrheit entspricht» oder dass er ernsthafte Gründe hatte, sie in guten Treuen für wahr zu halten, ist er nicht strafbar (Ziff. 2, mit Ausnahmen in Ziff. 3).
- Verleumdung (Art. 174): Sie setzt voraus, dass jemand «wider besseres Wissen» handelt.
- Beschimpfung (Art. 177): «Wer jemanden in anderer Weise durch Wort, Schrift, Bild, Gebärde oder Tätlichkeiten in seiner Ehre angreift, wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen bestraft.»
Zwei Dinge gehören dazu:
- Was geschützt ist. Das Bundesgericht hielt 1990 fest, Art. 173 Ziff. 1 schütze «nur den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein». Äusserungen, die jemanden «als Geschäfts- oder Berufsmann» herabsetzen, «gelten nicht als ehrverletzend», solange sie nicht zugleich seine Geltung als ehrbarer Mensch treffen (BGE 116 IV 205, E. 2, dort als ständige Rechtsprechung bezeichnet). Der Fall betraf eine Aufsichtsbeschwerde gegen Polizeibeamte und Übersetzer. Dort sah das Gericht trotz beruflicher Vorwürfe auch die persönliche Ehre getroffen.
- Die Frist. «Das Antragsrecht erlischt nach Ablauf von drei Monaten. Die Frist beginnt mit dem Tag, an welchem der antragsberechtigten Person der Täter bekannt wird» (Art. 31 StGB).
Dass ein solcher Fall vor Strafbehörden kam, zeigt ein Urteil von 2025. Im Sachverhalt steht, die Staatsanwaltschaft Luzern habe einem Mann vorgeworfen, «sich in einer Google-Rezension gegenüber einer Ärztin ehrverletzend und beleidigend geäussert zu haben». Der Strafbefehl von 2020 wegen übler Nachrede und Beschimpfung lautete auf eine bedingte Geldstrafe von 25 Tagessätzen und eine Busse von 600 Franken (Urteil 7B_812/2024 vom 6. Januar 2025). Die Bewertung selbst hatte das Bundesgericht dort nicht zu beurteilen.
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Unlauter handelt laut Gesetz insbesondere, wer «andere, ihre Waren, Werke, Leistungen, deren Preise oder ihre Geschäftsverhältnisse durch unrichtige, irreführende oder unnötig verletzende Äusserungen herabsetzt» (Art. 3 Abs. 1 Bst. a UWG). Das Bundesgericht hielt 1991 fest: «Die Anwendung des neuen UWG setzt nicht ein Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Täter und dem Verletzten voraus» (BGE 117 IV 193, Regeste). Der Fall betraf einen Journalisten. Ob die Bewertung eines Kunden unter Art. 3 fällt, ist damit nicht gesagt.
Einen Leitentscheid des Bundesgerichts, der eine Kundenbewertung auf Google beurteilt, habe ich bei meiner Suche auf bger.ch nicht gefunden.
06
Wann lohnt sich bei einer Google-Bewertung eine Anwältin oder ein Anwalt?
Aus meiner Sicht als Laie in vier Fällen:
- Die Bewertung wirft dir eine Straftat oder unehrenhaftes Verhalten vor.
- Sie nennt Mitarbeitende mit Namen und greift sie persönlich an.
- Google hat Meldung und Einspruch abgelehnt, und du spürst die Folgen im Geschäft.
- Du denkst über einen Strafantrag nach. Dann zählt die Frist von drei Monaten. Wann sie bei einem Konto ohne erkennbaren Namen beginnt, ist eine Frage für die Fachperson.
Vor dem Gang zur Anwältin gibt es bei Google noch die rechtliche Meldung. Google schreibt dazu: «Wir werden das Material prüfen und gegebenenfalls den Zugriff darauf sperren, beschränken oder entfernen.» Und: «Bevor Sie einen Antrag stellen, versuchen Sie, den Inhalt im entsprechenden Produkt zu melden.» Eine Kopie deiner Meldung kann laut Google zur Veröffentlichung an das Forschungsprojekt Lumen gehen. Kontaktdaten wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Anschrift werden dabei laut Google entfernt.
Die beiden Wege bei Google nebeneinander:
Zwei Wege, eine Bewertung bei Google zu melden
Meldung im Profil
- Wofür: Die Bewertung verstösst gegen Googles Richtlinie.
- Wo: Im Unternehmensprofil, neben der Bewertung.
- Danach: Einmal Einspruch, wenn Google ablehnt.
Rechtliche Meldung
- Wofür: Die Bewertung verstösst nach deiner Ansicht gegen das Gesetz.
- Wo: Auf Googles Seite für Meldungen aus rechtlichen Gründen.
- Vorher: Google bittet, den Inhalt zuerst im Produkt zu melden.
- Eine Kopie kann an das Forschungsprojekt Lumen gehen.
07
Was kostet es, eine Google-Bewertung löschen zu lassen?
Für die eigene Meldung habe ich in Googles Hilfe keine Gebühr gefunden. Mit einem Anbieter oder mit anwaltlicher Hilfe kann es Geld kosten.
| Weg | Wer entscheidet | Kosten |
|---|---|---|
| Selbst melden und einmal Einspruch einlegen | Google, nach seinen Richtlinien | Keine Gebühr gefunden |
| Rechtliche Meldung bei Google | Keine Gebühr gefunden | |
| Anbieter, die das Löschen als Dienstleistung verkaufen | Google, laut den Anbietern selbst | Am 7. Oktober 2026 auf vier Websites: zwischen CHF 69.- und CHF 399.- pro Bewertung |
| Anwältin oder Anwalt, Zivilklage oder Strafantrag | Gericht oder Strafbehörde | Eine öffentliche Zahl habe ich nicht gefunden. Frag vor dem Auftrag nach einem Kostendach |
Zu den Anbietern: Ich habe am 7. Oktober 2026 die Websites von vier Anbietern unter einer .ch-Domain ausgewertet. Die Namen stehen in den Quellen. Ein fünfter schrieb, sein Angebot sei zurzeit ausgesetzt, ihn habe ich nicht mitgezählt.
- Preis: Er hängt vom Anbieter und von der Anzahl der Bewertungen ab. Drei der vier weisen ihre Preise ohne Mehrwertsteuer aus.
- Zahlung: Zwei schreiben, dass sie nur bei Erfolg verrechnen. Einer verlangt den Betrag vorab und erstattet ihn bei einer Ablehnung abzüglich 10 Prozent. Einer verspricht eine Geld-zurück-Garantie.
- Alter der Bewertung: Einer nimmt laut seiner Seite Bewertungen an, die höchstens drei Wochen alt sind. Bei einem anderen gilt das Einzelangebot bis vier Wochen, ältere nennt er bei einem Angebot auf Anfrage.
- Erfolgsquoten: Zwei nennen 94 und 98 Prozent. Das sind Eigenangaben, die ich nicht prüfen kann. Einer der beiden schreibt, er übernehme nur erfolgversprechende Fälle.
- Wer entscheidet: Drei schreiben ausdrücklich, dass Google oder die Plattform entscheidet, zum Beispiel: «Ob eine Bewertung entfernt wird, entscheidet am Ende die Plattform.» Der vierte schreibt: «Wir melden, Google entfernt».
Meldung und Einspruch bei Google kannst du selbst erledigen. Gibst du es ab, frag vorher, wer den Einspruch einlegt und was du zahlst, wenn Google ablehnt.
08
Wie ich es bei Google-Profilen halte
Damit du das einordnen kannst: Bei lokalen Betrieben gehört das Google-Profil bei mir zum Projekt. Ich richte es mit dir ein und verbinde es mit der Website. Auf meinen Seiten steht dazu: «Bei lokalen Betrieben gehört das Google Unternehmensprofil zum Projekt: Kategorien, Leistungen, Fotos, die Verknüpfung mit der Website und ein einfacher Weg zu mehr Bewertungen.»
Ob eine Bewertung rechtlich zulässig ist, kann ich nicht beurteilen. Mein Rat betrifft das, was du selbst in der Hand hast:
- Antworte, auch wenn du meldest.
- Melde, was klar gegen eine Stelle der Richtlinie verstösst, und lass den Rest stehen. Google selbst schreibt: «Eine Mischung aus positivem und negativem Feedback wirkt oft vertrauenswürdiger.»
- Sorg für neue Bewertungen. Zwischen vielen fällt eine einzelne schlechte weniger auf.
Wie Bewertungen mit der lokalen Suche zusammenhängen, steht im Überblick Local SEO in der Schweiz. Was ich anbiete, steht unter Leistungen für lokale Sichtbarkeit.
09
Häufige Fragen
Kann ich eine Google-Bewertung selbst löschen?
Darf ich einem Kunden etwas anbieten, damit er seine Google-Bewertung löscht?
Was mache ich, wenn jemand mit schlechten Google-Bewertungen droht und Geld für das Entfernen fordert?
Gilt für Google-Bewertungen in der Schweiz dasselbe wie in Deutschland?
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Betriebe aus der Region finden mehr auf der Seite Webdesign Liestal.
11
Quellen
Abgerufen am 07.10.2026.
- Google: Richtlinien für von Maps-Nutzern veröffentlichte Inhalte, «Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte»
- Google: Unangemessene Rezensionen in Ihrem Unternehmensprofil melden
- Google: Kundenrezensionen verwalten
- Google: Tipps für mehr Rezensionen
- Google: Inhalte melden oder korrigieren
- Google: Inhalte aus rechtlichen Gründen melden
- Google: Erpressungsversuche mit negativen Rezensionen über das Unternehmensprofil melden
- Google: Hinweise zur Entfernung von Bewertungen wegen Diffamierungen in Deutschland
- Zivilgesetzbuch (ZGB), SR 210, Stand 1. Juli 2026: Art. 28, 28a
- Strafgesetzbuch (StGB), SR 311.0, Stand 1. Oktober 2026: Art. 31, 173, 174, 177
- Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), SR 241, Stand 1. Januar 2025: Art. 3
- Bundesgericht: BGE 126 III 305 vom 7. Juli 2000
- Bundesgericht: BGE 116 IV 205 vom 12. September 1990
- Bundesgericht: BGE 117 IV 193 vom 18. März 1991
- Bundesgericht: Urteil 7B_812/2024 vom 6. Januar 2025
- Preisangaben von vier Anbietern, jeweils von der eigenen Website: Fachstelle Reputationsschutz (fachstelle-reputationsschutz.ch), Reputationsmanager (reputationsmanager.ch), Bewertungsanwalt (bewertungsanwalt.ch), BewertungsPush (bewertungspush.ch).
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