7. Oktober 2026
Mehr Google-Bewertungen bekommen:5 Schritte und eine Vorlage
Mehr Google-Bewertungen bekommst du, wenn du jeden Kunden direkt nach der Arbeit persönlich darum bittest. Fünf Schritte, Vorlagen zum Kopieren und was Google und das Schweizer Recht erlauben.

Oggi · Gründer · Oggi Web & AI

Mehr Google-Bewertungen bekommst du, indem du jeden Kunden direkt nach der Arbeit persönlich darum bittest und ihm den Bewertungslink deines Google-Profils schickst. Erlaubt ist das Bitten. Verboten sind Gegenleistungen, das gezielte Aussuchen zufriedener Kunden und Bewertungen aus dem eigenen Umfeld. Unten steht der Ablauf in fünf Schritten, mit Vorlagen zum Kopieren und mit dem, was Google und das Schweizer Recht dazu sagen.
Kurz gesagt:
- Frag direkt nach der Arbeit, mit dem Link in derselben Nachricht.
- Frag alle Kunden gleich und biete nichts dafür an.
- Bei Verstössen kann Google neue Bewertungen sperren und eine Warnung im Profil zeigen.
- Sorg dafür, dass regelmässig neue Bewertungen dazukommen. Viele achten vor allem auf die jüngsten.
Zwei Begriffe vorweg: Google nennt Bewertungen «Rezensionen» und das Google-Profil «Unternehmensprofil». Gemeint ist dasselbe.
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Warum zählen Google-Bewertungen überhaupt?
Google sagt es selbst: «Je mehr Rezensionen und positive Bewertungen Ihr Unternehmen erhält, desto besser kann das Ranking in lokalen Suchergebnissen ausfallen» (Google, «Ranking in lokalen Suchergebnissen auf Google verbessern»). Lokale Ergebnisse beruhen laut derselben Seite «hauptsächlich auf Relevanz, Entfernung und Beliebtheit». Bewertungen gehören zur Beliebtheit. Die anderen Bausteine stehen im Überblick Local SEO in der Schweiz.
Wie stark Bewertungen wirken, legt Google nicht offen. Eine Einschätzung liefert Whitespark: Für die «Local Search Ranking Factors 2026», veröffentlicht im November 2025, gewichteten 47 Fachleute für lokale Suche die Einflüsse. Für die Platzierung in Google Maps kamen die Bewertungen dabei auf 20 Prozent. Das ist eine Schätzung von Fachleuten.
Laut BrightLocal («Local Consumer Review Survey 2026», 1'002 Erwachsene in den USA) lesen 97 Prozent Bewertungen lokaler Betriebe, 74 Prozent achten auf Bewertungen aus den letzten drei Monaten. Eine vergleichbare öffentliche Erhebung für die Schweiz habe ich nicht gefunden. Ich nehme an, dass es hier in dieselbe Richtung geht. Die Prozentzahlen lassen sich aber nicht eins zu eins übertragen.
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Was erlaubt Google, und was nicht?
Google erlaubt, um echte Bewertungen zu bitten, und verbietet alles, was das Ergebnis verfälscht. Die Regeln stehen in den Richtlinien für von Maps-Nutzern veröffentlichte Inhalte (abgerufen am 07.10.2026). Betrieben, Google nennt sie «Händler», ist dort unter anderem nicht gestattet:
| Verboten | Wortlaut bei Google |
|---|---|
| Gegenleistungen | «Anreize zu bieten, etwa Zahlungen, Rabatte, kostenlose Produkte und/oder Dienstleistungen, für das Veröffentlichen einer Rezension» |
| Nur Zufriedene fragen | «Negative Rezensionen zu verhindern oder zu verbieten oder Kundinnen und Kunden gezielt um positive Rezensionen zu bitten» |
| Eigenes Umfeld | Bewertungen bei einem «Interessenkonflikt», etwa durch «eine aktuelle oder frühere Beschäftigung» oder «familiäre Beziehungen» |
| Vorgaben fürs Team | Mitarbeitende aufzufordern, «eine bestimmte Anzahl von Rezensionen zu erbitten» |
Erlaubt ist dagegen, Bewertungen «zu erbitten oder zu fördern, die einer tatsächlichen Erfahrung entsprechen, ohne Anreize dafür zu bieten». Google empfiehlt dafür ausdrücklich den Link und den QR-Code.
Was passiert bei einem Verstoss? Google nennt die Folgen in der Hilfe zu den Einschränkungen von Unternehmensprofilen: Das Profil kann «für eine bestimmte Zeit keine neuen Rezensionen oder Bewertungen» erhalten, und es kann eine Warnung erscheinen, «dass gefälschte Rezensionen entfernt wurden». Diese Warnung sehen alle, die dein Profil öffnen.
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Wo finde ich meinen Google-Bewertungslink?
Der Link steckt in deinem Google-Profil und ist in einer Minute kopiert. So geht es laut Googles Anleitung «Link oder QR-Code zum Anfordern von Rezensionen erstellen»:
- Melde dich bei Google an und such nach dem Namen deines Betriebs.
- Wähl «Rezensionen lesen», dann «Mehr Rezensionen erhalten».
- Wähl «Kopieren». Der Link liegt jetzt in der Zwischenablage.
- Für den QR-Code: Rechtsklick auf den Code, «Bild speichern unter».
Den Link schickst du per WhatsApp, E-Mail oder SMS. Der QR-Code passt auf die Rechnung, die Visitenkarte oder ein Kärtchen an der Kasse.
Hast du noch kein Profil, oder ist es halb leer? Dann fang dort an: Google Unternehmensprofil optimieren.
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Wie bitte ich Kunden um eine Google-Bewertung?
Am besten persönlich, direkt nach der Arbeit, und mit dem Link in derselben Nachricht. Fünf Schritte:
- Frag alle. Jeder Kunde bekommt dieselbe Bitte. Wer nur die Zufriedenen fragt, verstösst gegen Googles Regeln.
- Frag im richtigen Moment. Wenn die Arbeit abgeschlossen ist und der Kunde das Ergebnis vor sich hat. Drei Monate später ist die Erinnerung verblasst.
- Frag persönlich. Eine Nachricht mit Namen wirkt, eine Massennachricht selten.
- Mach es leicht. Der Link führt direkt zum Bewertungsfenster. Sag dazu, dass zwei, drei Sätze reichen.
- Bedank dich und antworte. Auf jede Bewertung, auch auf die kritische. Laut BrightLocal (2026, USA) erwarten 89 Prozent der Befragten eine Antwort des Betriebs.
Vorlage: Kunden per WhatsApp um eine Google-Bewertung bitten
Hoi [Name], eine kurze Bitte: Würdest du mir eine Google-Bewertung schreiben? Zwei, drei Sätze reichen, zum Beispiel was wir zusammen gemacht haben und wie es für dich war. Neue Kunden schauen dort zuerst, das hilft mir sehr. Hier der Link: [LINK]
Per E-Mail, etwas förmlicher:
Guten Tag [Name], vielen Dank für Ihren Auftrag. Darf ich Sie um eine kurze Bewertung bei Google bitten? Zwei, drei Sätze zu Ihrer Erfahrung genügen. Hier der Link: [LINK]. Besten Dank und freundliche Grüsse
Im Laden, mündlich: «Wenn Sie mögen, schreiben Sie uns bei Google ein paar Zeilen. Der Code steht hier auf dem Kärtchen.»
Was in den Vorlagen bewusst fehlt: jede Belohnung und jede Bitte um fünf Sterne oder um ein Lob. Beides verbietet Google.
Drei Fragen, die dabei oft auftauchen:
- Darf ich nachfragen? Einmal freundlich erinnern ist in Ordnung. Danach lass es ruhen.
- Der Kunde hat kein Google-Konto. Dann kann er nicht bewerten. Dräng niemanden, eines anzulegen.
- Wie antworte ich auf Kritik? Kurz, sachlich, mit einem Angebot. Zum Beispiel: «Danke für die Rückmeldung. Dass der Termin sich verschoben hat, tut mir leid. Melden Sie sich gern direkt bei mir, dann finden wir eine Lösung.»
Wie ich es selbst mache
Anfang Juli 2026 hatte mein eigenes Google-Profil keine einzige Bewertung. Ich habe frühere Kunden per WhatsApp angeschrieben, mit einer Nachricht wie oben. Bis am 6. Oktober 2026 kamen so zwei Bewertungen zusammen. Den richtigen Moment hatte ich verpasst: Die Arbeit lag zum Teil schon Monate zurück.
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Was sagt das Schweizer Recht zu gefälschten Bewertungen?
Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nennt Bewertungen nirgends beim Namen. In Frage kommt die Bestimmung über irreführende Angaben in Art. 3 Abs. 1 lit. b: Unlauter handelt, wer «über sich, seine Firma, seine Geschäftsbezeichnung, seine Waren, Werke oder Leistungen […] unrichtige oder irreführende Angaben macht» (Stand 1. Januar 2025).
Der Bundesrat wendet diese Bestimmung im Bericht «Dark Patterns» vom 14. Juni 2024 auf «Social Proof» an, also auf Hinweise, was andere Kunden tun oder sagen. Im Bericht steht: «Zudem kann ‹Social Proof› unter Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG fallen, wenn die Angaben irreführend oder unrichtig sind.»
Wer vorsätzlich gegen Art. 3 verstösst, kann nach Art. 23 UWG «auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe» bestraft werden. «Auf Antrag» heisst: nur wenn jemand Strafantrag stellt, zum Beispiel ein Mitbewerber.
Näher ans Thema kommt die Schweizerische Lauterkeitskommission, die Selbstkontrolle der Werbebranche. Ihr Grundsatz B.16 (Stand Januar 2025) nennt es unlauter, mit automatisierten Systemen oder gefälschten Profilen «Ranglisten (Ratings) und andere sachliche Angaben» zu fälschen. Die Kommission spricht Empfehlungen aus, keine Urteile.
Das ist eine Einordnung der Quellen, keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall ist eine Anwältin oder ein Anwalt zuständig.
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Was mache ich mit einer schlechten Google-Bewertung?
Antworte sachlich und melde nur, was gegen die Regeln verstösst. Google schreibt dazu: «Melden Sie keine Rezensionen, die Ihnen nicht gefallen, aber sachlich korrekt sind» (Google, «Unangemessene Rezensionen melden»).
Verstösst eine Bewertung gegen die Richtlinien (Beleidigung, falscher Betrieb, erkennbar erfunden), gehst du so vor: «Rezensionen lesen», neben der Bewertung «Melden», Grund auswählen, absenden. Die Prüfung dauert laut Google «in der Regel mehrere Tage». Lehnt Google ab, kannst du laut Google einmal «Einspruch» einlegen.
Eine kritische, aber echte Bewertung bleibt stehen. Mit einer ruhigen Antwort darunter sehen künftige Kunden, wie du mit Problemen umgehst.
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Wie viele Google-Bewertungen brauche ich?
Google nennt keine Zahl. Ein brauchbarer Anhaltspunkt: Such nach deiner Leistung und deinem Ort und schau, wie viele Bewertungen die drei Betriebe haben, die in der Karte erscheinen. In diese Grössenordnung willst du kommen.
Danach zählt der Rhythmus. Wenn 74 Prozent der von BrightLocal Befragten auf die letzten drei Monate schauen, hilft dir eine neue Bewertung alle paar Wochen mehr als ein Schub, auf den zwei Jahre Stille folgen.
Mein eigenes Ziel: zehn echte Bewertungen, danach alle paar Wochen eine neue.
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Häufige Fragen
Darf ich Kunden für eine Google-Bewertung einen Rabatt geben?
Dürfen meine Mitarbeitenden oder meine Familie meinen Betrieb bewerten?
Darf ich nur zufriedene Kunden um eine Bewertung bitten?
Kann ich Google-Bewertungen kaufen?
Kann ich eine schlechte Google-Bewertung löschen lassen?
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Hilfe mit deinem Google-Profil
Im kostenlosen Website-Check schauen wir 20 Minuten gemeinsam auf deinen Auftritt, das Google-Profil eingeschlossen. Danach weisst du, welche drei Dinge du zuerst verbessern solltest, auch wenn wir nicht zusammenarbeiten. Website-Check anfragen
Betriebe aus der Region finden mehr dazu auf der Seite Webdesign Liestal.
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Quellen
Alle abgerufen am 07.10.2026.
- Google: Richtlinien für von Maps-Nutzern veröffentlichte Inhalte, «Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte»
- Google: Tipps für mehr Rezensionen
- Google: Link oder QR-Code zum Anfordern von Rezensionen erstellen
- Google: Unangemessene Rezensionen in Ihrem Unternehmensprofil melden
- Google: Einschränkungen von Unternehmensprofilen
- Google: Ranking in lokalen Suchergebnissen auf Google verbessern
- Fedlex: Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, SR 241), Stand 1. Januar 2025
- Bundesrat: Bericht «Dark Patterns. Das Unbekannte dokumentieren.», 14. Juni 2024
- Schweizerische Lauterkeitskommission: Grundsätze, Stand Januar 2025
- BrightLocal: Local Consumer Review Survey 2026, 11. Februar 2026
- Whitespark: Local Search Ranking Factors 2026, 6. November 2025
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Oggi
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Entwickelt native Next.js Websites und KI-Agenten für Schweizer KMU. Aus Liestal bei Basel, Fokus auf Performance, Sichtbarkeit und messbare Resultate.
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